GeschäftsordnungDie Mitgliederversammlung des „Contrapunkt e.V.“ erlässt zur Ergänzung der Satzung, der Auslegung der Satzung, Regelung von Versammlungen, Sitzungen und Tagungen seiner Organe diese Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung gilt für alle Mitglieder und die in § 8 der Satzung bezeichneten Organe.
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